Gültigkeit Schwerbehindertenausweis Richtung Ausland? (Allgemeines Forum)

401 051-ICE884, HESD, Montag, 29.04.2024, 07:29 (vor 16 Tagen) @ schluggy

Prinzipiell gilt: Letzter deutscher Halt. Aufgrund von tariflichen Besonderheiten kann es abweichende Regelungen geben - siehe Link.

Hallo Marco,

Das hatte ich alles gefunden.
Es geht mir darum ob es eine Regelung gibt wenn eine Fahrkarte für das Ausland schon vorhanden ist, wie ein Interrail Pass, dieses gilt ab der Grenze zu Deutschland, und die Freifahrt mit Schwerbehindertenausweis gilt in Deutschland, so steht es im Gesetz.

In der Praxis wird es nicht interessieren, bis jetzt wurde bei mir da noch nie nach der Fahrkarte gefragt.

Die Regelung nach Venlo geht davon aus das man keine Fahrkarte für die Niederlande hat.

Vielleicht ist es auch nur zu kompliziert gedacht.

Für die Strecke von Aachen nach Lüttich hat sich die Schaffnerin der SNCB direkt hinter Aachen dafür auch nicht interessiert.

Danke für die bisherigen Antworten


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